https://cms.sachsen.schule/fileadmin/_special/benutzer/1311/Unsere_Schule/Schulorganisation/Elternmitwirkung/Das_Kind_im_Mittelpunkt_Elternratgeber_Kita_Schule.pdf
Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2024/2025
Sehr geehrte Eltern,
wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.
In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.
Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt.
(Hinweis: Benennung der Kriterien s. Auswahl)
· inklusiv zu beschulende Schüler unter Beachtung schulischer Bedingungen,
· ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,
· Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule),
· Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten benötigen,
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine
Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.
Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.
Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.
Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.
Mit freundlichen Grüßen
K. Sehmisch
Schulleiterin/Schulleiter
Liebe Eltern,
wir möchten Ihnen mitteilem, dass
Alle Eltern, deren Kinder
im Zeitraum 01.07.2017 - 30.06.2018
geboren wurden und in Schlettau oder im OT Dörfel wohnen,
werden gebeten, ihre Kinder in der Grundschule Schlettau anzumelden.
Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen möglich:
am Dienstag, 05.09.2023 in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
am Donnerstag, 07.09.2023 von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr
im Sekretariat der Stadtverwaltung Schlettau, Rathaus, Markt 1
Eine Anmeldung könnte auch dann erfolgen,
wenn Ihr Kind bis zum 30.09.2024 6 Jahre alt wird
und die Eltern die Einschulung für 2024 wünschen.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen im Original mit:
Gern können Sie das Anmeldeformular im Vorfeld downloaden und ausfüllen.
Wir freuen uns auf Ihr Kind.
Mit freundlichen Grüßen
Kathleen Sehmisch
Schulleitung
Beutengraben 1
09487 Schlettau
Tel: 03733 608524
E-Mail: gs.schlett.schlettau@web.de
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