Elternratgeber

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Anmeldung für den Schulanfang 2024/25

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klasse 1 für das Schuljahr 2024/2025

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Eltern,

 

 

 

wir freuen uns sehr, dass Sie Ihr Kind an unserer Grundschule anmelden.

 

 

 

In den letzten Jahren hat sich gezeigt, dass die Aufnahmekapazität an den Grundschulen nicht immer ausreichte, um alle angemeldeten Schüler aufnehmen zu können. Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes Auswahlverfahren zurückgreifen.

 

 

 

Die Auswahl der Schülerinnen und Schüler erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien. Dazu legt die Schulleitung vorher die Kriterien fest.

 

 

 

Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren einzelfallbezogenes Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich wie folgt.

 

 

 

(Hinweis: Benennung der Kriterien s. Auswahl)

 

 

 

·         inklusiv zu beschulende Schüler unter Beachtung schulischer Bedingungen,

 

·         ein Geschwisterkind ist bereits Schüler der Klasse 1 bis 3 unserer Schule,

 

·         Schulwegnähe (kürzeste Entfernung zwischen Wohnung und Schule),

 

·         Kinder, die für den einfachen Schulweg bei einer Ablehnung an der Anmeldeschule mehr als 45 Minuten benötigen,

 

 

 

Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine

 

Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen.

 

Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.

 

 

 

Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule.

 

Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung. Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen.

 

Falls nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens wieder Plätze an unserer Schule frei werden, wird ein Nachrückverfahren durchgeführt. Abgelehnte Kinder erhalten einen Platz auf der Nachrückerliste. Dieser Platz wird Ihnen im Ablehnungsbescheid auch mitgeteilt. Zur Teilnahme am Nachrückverfahren genügt ein formloser Antrag.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

                        K. Sehmisch                                                  

 

Schulleiterin/Schulleiter

 

 

Liebe Eltern, 

 

wir möchten Ihnen mitteilem, dass 

 

Alle Eltern, deren Kinder 

 

im Zeitraum 01.07.2017 - 30.06.2018

 

geboren wurden und in Schlettau oder im OT Dörfel wohnen,

 

werden gebeten, ihre Kinder in der Grundschule Schlettau anzumelden.

 

 Die Anmeldung ist zu folgenden Terminen möglich:

 

 

am Dienstag, 05.09.2023 in der Zeit von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

am Donnerstag, 07.09.2023 von 9:00 - 12:00 Uhr und 14:00 – 18:00 Uhr

 

 

im Sekretariat der Stadtverwaltung Schlettau, Rathaus, Markt 1

 

Eine Anmeldung könnte auch dann erfolgen,

 

wenn Ihr Kind bis zum 30.09.2024 6 Jahre alt wird

 

und die Eltern die Einschulung für 2024 wünschen.

 

 

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen im Original mit: 

  • Ausgefüllter Anmeldebogen
  • die Geburtsurkunde oder einen entsprechenden Nachweis über die Identität des Kindes;
  • den Nachweis bei alleinigem Sorgerecht
  • Personaldokumente des Erziehungsberechtigten
  • und ggf. den Masernnachweis (Impfausweis im Original) mit.

 

Gern können Sie das Anmeldeformular im Vorfeld downloaden und ausfüllen.

 

Wir freuen uns auf Ihr Kind.

 

Mit freundlichen Grüßen

Kathleen Sehmisch

Schulleitung

 

Beutengraben 1

09487 Schlettau

Tel: 03733 608524

E-Mail: gs.schlett.schlettau@web.de

 

20230720-Schueleraufnahmeverfahren_Klass
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Masernschutzgesetz-Pruefnachweis_Masern_
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Aufnahme außerhalb des maßgeblichen Schulbezirkes
Kinder, bei denen nach § 27 Absätze 1 und 2 des Sächsischen Schulgesetzes für den Freistaat
Sachsen (SächsSchulG) zum Beginn eines Schuljahres die Voraussetzungen für den Besuch
der Grundschule vorliegen, haben grundsätzlich die (öffentliche) Grundschule zu besu-
chen, in deren Schulbezirk sich deren Hauptwohnsitz befindet (§ 25 Abs. 5 Sächs-
SchulG). Als Schulbezirk gilt das Gebiet des Schulträgers.

Bei Vorliegen wichtiger Gründe, insbesondere, wenn pädagogische Gründe dafürsprechen,
besondere soziale Umstände vorliegen, die Verkehrsverhältnisse es erfordern, sind Ausnah-
men von der Einhaltung der Schulbezirkspflicht möglich (§ 25 Abs. 5 Satz 3 SächsSchulG). Unter bestimmten Umständen kann ein Antrag auf Schulbezirkswechsel bei der aufnehmenden Schule gestellt werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.
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Vorbereitung auf die Schule

https://amt24.sachsen.de/zufi/lebenslagen/5000387

Untersuchung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000776

Vorzeitige Einschulung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000518

Zurückstellung

https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6000497

Grundschule Schlettau

Beutengraben 1

09487 Schlettau

 

Telefon: 03733/608524

Telefax: 03733/608525

Hort:      03733/

    

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