Elternbrief zum Schuljahr 2020/21
Liebe Eltern,
nachdem die ersten Unterrichtswochen bereits hinter uns liegen, möchte ich Sie in diesem Elternbrief wieder über Wissenswertes im Schuljahr 2020/21 informieren.
Ich hoffe, Ihr Kind hatte einen guten Start ins neue Schuljahr.
Im vergangenen Schuljahr waren wieder viele von Ihnen bereit, die Schule bei sportlichen Anlässen, Wandertagen, Feiern, Projekten usw. zu unterstützen.
Dafür möchten wir uns im Namen der Lehrer und Schüler recht herzlich bedanken und Sie gleichzeitig bitte, uns auch im Schuljahr 2020/21 wieder hilfreich zur Seite zu stehen, wenn das die Hygieneregeln zulassen.
Das letzte Schuljahr war für alle, Schüler, Eltern, Großeltern und Lehrer eine besondere Herausforderung. Danke für die Zusammenarbeit. Verhalten wir uns rücksichtsvoll und tragen alle dazu bei, dass es nicht wieder zu Schulschließungen kommt.
Für die Kinder aus Dörfel sind betreffs des Schulweges besondere Verhaltensweisen zu erwarten. Bitte weisen Sie Ihre Kinder immer wieder darauf hin, wie sie sich an der Bushaltestelle, am Bus, im Bus und auf dem Schulweg verhalten müssen, damit Unfälle vermieden werden. Denken Sie an den Mund-Nasen-Schutz im Bus.
Auch die Eltern der Schlettauer Kinder müssen auf das richtige Verhalten im Straßenverkehr aufmerksam machen.
Der tägliche Schulweg zwischen Wohnung und Schule unterliegt grundsätzlich nicht der Aufsichtspflicht der Schule, sondern der Erziehungsberechtigten. Die Kinder sind jedoch auf diesem Weg versichert. Eine Ausnahme besteht, wenn Ihr Kind den Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegt. In diesem Fall existiert die Versicherung erst ab dem Bestehen der Fahrradprüfung im Verkehrsgarten. Wenn Sie dennoch Ihr Kind per Rad in die Schule schicken möchten, teilen Sie dies schriftlich der Klassenlehrerin mit.
Bei Unfällen, die auf dem Schulweg passieren, ist es notwendig, dass die Eltern die Schule über den geschehenen Unfall informieren, damit eine fristgerechte Meldung an die Unfallkasse Meißen erfolgen kann.
Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen, verabschieden sich spätestens im VORRAUM.
Wer sein Kind abholt, nimmt es bitte vor der Schule in Empfang.
Uhrzeit |
|
7.00-7.30 |
gleitender Unterrichtsbeginn |
7.30 – 8.15 |
1. Stunde |
8.15 – 8.25 |
gemeinsame Frühstückspause / Zwischen der 1. und 2. Stunde klingelt es nicht, da bei eventuellem Blockunterricht der Lehrer die Pause individuell – pädagogisch sinnvoll – verschieben kann. |
8.25 – 9.10 |
2. Stunde |
9.10 – 9:35 |
1. große Pause / Hofpause |
9.35 – 10.20 |
3. Stunde |
10.20 – 10. 30 |
Kurze Pause |
10.30 – 11.15 |
4. Stunde |
11.15 – 11.40 |
2. große Pause / Hofpause |
11.40 – 12.25 |
5. Stunde |
12.25 – 12.30 |
Kurze Pause |
12.30 – 13.15 |
6. Stunde |
Bitte schicken Sie Ihr Kind (Ausnahme Buskinder und Sondergenehmigung) so in die Schule, dass es 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn da ist.
Zwischen Unterrichtszeit und Abfahrzeit der Busse ist genügend Zeit für die Einnahme des Essens in der Schulspeisung.
Weiterhin machen wir alle Eltern darauf aufmerksam, dass für mitgebrachte Sachen, die nicht gefordert oder zum Unterricht benötigt werden, keine Haftung von der Schule übernommen wird.
Bitte informieren Sie sich regelmäßig über unsere Homepage über wichtige Informationen zum Schulalltag.
19.10.20 bis 30. 10.20 |
Herbstferien |
23.12.20 bis 01.01.21 |
Weihnachtsferien |
08.02.21 bis 19.02.21 |
Winterferien |
02.04.21 bis 09.04.21 |
Osterferien |
13.05.21 und 14.05.21 |
Himmelfahrt und unterrichtsfreier Tag |
26.07.21 bis 03.09.21 |
Sommerferien |
Folgende unterrichtsfreien Tage wurden am 08.Oktober 2020 in der Schulkonferenz festgelegt: 25.05.2021 und 26.05.2021
Herbst
Projekt „Natur zum Anfassen“ im Naturschutzzentrum Dörfel für die Klassen 2 – 4
Busschule Klassen 1 und 4
Radfahrübung im Verkehrsgarten Kl. 4
Bildungsberatungen Kl. 4
Klassen 3 und 4 besuchen die BOOM-Ausstellung in Zwickau
05.11.20 Kindermusiktheater Ellen Heimrath „Das Freundschaftsband“
Eintritt für alle 5,70 Euro
Das Geld bitte am ersten Schultag, dem 02.11.20 mitbringen und beim Klassenleiter abrechnen. Danke
Winter
Wintersportfest je nach Wetterlage
ADACus für die Klasse 1 am 25.01.2021
Ausgabe der Halbjahresinformationen und Bildungsempfehlungen am 05.02.2021
Elterngespräche Klasse 1-3
Frühjahr
Elternabend/ Elterngespräche in den Klassen 1, 3 (Bildungsberatung zu den weiterführenden Schulen)
Kompetenztest Klasse 3 Deutsch 2x Mathematik 1x
Radfahrprüfung Klasse 4
Sommer
Jugendherberge Klasse 4
Sommersportfest
Crosslauf
Verabschiedung der 4. Klasse am letzten Schultag
Alle Angaben unter Vorbehalt
§ 1 Teilnahme am Unterricht
(1) Die Schüler an öffentlichen Schulen im Sinne von § 3 Abs. 2 SchulG sind zur pünktlichen und regelmäßigen Teilnahme am Unterricht und an vom Schulleiter für verbindlich erklärten Schulveranstaltungen verpflichtet.
(2) Mit der Teilnahmeerklärung an freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (GTA) verpflichten sich die Schüler, an diesen Veranstaltungen mindestens für ein Schulhalbjahr teilzunehmen.
§ 2 Verhinderung
(1) Ist ein Schüler durch Krankheit oder aus anderen nicht vorhersehbaren zwingenden Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, so ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. [..]
zum Schutz des Kindes bitten wir Sie die Verhinderung des Kindes am Schulbesuch vor Unterrichtsbegin (7:00 – 7:20 Uhr), spätestens jedoch in der ersten großen Pause (9:10 – 9:35 Uhr) mitzuteilen. Die kann sowohl telefonisch (Tel.: 608524) als auch auf andere geeignete Weise geschehen. [..] Im Falle fernmündlicher (telefonischer) Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. [..]
(3) Bei einer Krankheitsdauer von mehr als fünf Tagen sowie bei Teilzeitunterricht von mehr als zwei Unterrichtstagen, kann der Klassenlehrer oder der Tutor vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Bei auffällig häufigen oder langen Erkrankungen kann der Schulleiter vom Entschuldigungspflichtigen die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Zeugnisses verlangen. […].
(4) Tritt der Verhinderungsgrund während des Schulbesuches ein, kann der unterrichtende Lehrer den Schüler vorzeitig aus dem Unterricht entlassen.
Informationen können Sie auch auf dem Anrufbeantworter hinterlassen, da unser Sekretariat nur montags und mittwochs von 7:30 – 13:00 Uhr besetzt ist.
Die Schule klärt im Rahmen ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die Schülerinnen und Schüler altersgerecht und mit der notwendigen Behutsamkeit über mögliche Gefahren durch Straftäter auf dem Schulweg auf.
§ 4
Beurlaubung
(1) Ein Schüler kann nur in besonderen Ausnahmefällen vom Schulbesuch beurlaubt werden. Die Beurlaubung soll rechtzeitig schriftlich bei der Schule beantragt werden. Antragsberechtigt ist der volljährige Schüler, im Falle der Minderjährigkeit die Erziehungsberechtigten sowie in Fällen des § 5 auch der Ausbildende, der Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigte.
(2) Als Beurlaubungsgründe werden anerkannt:
1. Kirchliche Anlässe und Veranstaltungen:
a) Bei konfessionsgebundenen Schülern der Tag ihrer Taufe, ihrer Konfirmation, ihrer Erstkommunion, ihrer Firmung oder der Tag danach;
b) bei Schülern des betreffenden Bekenntnisses und Schülern, die den jeweiligen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bis zu drei Tagen für die Teilnahme am Deutschen Evangelischen Kirchentag oder am Deutschen Katholikentag;
c) bei Schülern des betreffenden Bekenntnisses und Schülern, die den jeweiligen konfessionellen Religionsunterricht besuchen, bis zu zwei Tagen im Schuljahr für die Teilnahme an Rüstzeiten und Besinnungstagen. [..]
(3) Als Beurlaubungsgründe können insbesondere anerkannt werden:
(5) Zuständig für die Entscheidung über Beurlaubungen ist die Schulleiterin.
Um den Schulbetrieb zu gewährleisten bekommen wir jedes Jahr von der Stadt Schlettau Geldmittel zur Verfügung gestellt. Davon werden Bücher und andere Lehrmittel gekauft. Die Kinder sind verpflichtet, sorgfältig damit umzugehen.
Wir bitten Sie in Ihrem eigenen Interesse, Ihr Kind zum sorgfältigen Umgang mit Büchern und Schulinventar anzuhalten, da sonst von Ihnen Schadenersatz geleistet werden muss.
An unserer Schule haben wir aktuell keinen ausgebildeten Beratungslehrer.
Wenn Sie einen Beratungstermin wünschen, wenden Sie sich bitte an den Klassenlehrer. Sollte es sich um einen schwerwiegenden Fall handeln, muss der Beratungslehrer einer anderen Schule eingeschaltet werden.
Wichtige Beratungsanlässe wären:
Ein wichtiges Grundprinzip der Beratung ist dabei die Hilfe zur Selbsthilfe. Schülern und Eltern soll ermöglicht werden, mi Hilfe des Beraters das Problem zu erkennen, eigene Lösungsstrategien zu entwickeln und umzusetzen.
Beratungslehrer sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Tatsachen und Ergebnisse verpflichtet. Die Weiterleitung von Ergebnissen darf nur mit dem Einverständnis der Betroffenen erfolgen.
Sie können sich deshalb mit allen Sorgen bezüglich Ihres Kindes vertrauensvoll an uns wenden.
Kleidung
Beim Sportunterricht muss eine geeignete Sportkleidung geachtet werden, die sowohl ein ungefährdetes Üben der Schüler als auch einen ungehinderte Sicherheits- und Hilfestellung ermöglicht. (kein Kapuzenshirt)
Der Sportlehrer kann entsprechend der jeweiligen Stoffgebiete/ Sportarten und der meteorologischen Bedingungen entsprechende Festlegungen treffen und de Sport im Freien durchführen.
Schmuck
Schmuckstücke, Armbanduhren, oder ähnliche Gegenstände dürfen nicht getragen werden. Um sich und andere vor Verletzungen und Schaden zu schützen, haben die Sporttreibenden vor Beginn der Sportstunden gefährdende Dinge wie Uhren, Schmuck (Ringe, Ketten, Armreifen, Ohrringe, Ohrstecker, Anstecker, Gürtel...), Schlüssel u.a. abzulegen.
Brillenträger sollten Sportbrillen tragen.
Ohrringe und Ohrstecker dürfen nicht abgeklebt werden.
Bitte beachten Sie die Hinweise der Sportlehrerin!!
Ski
Bei entsprechender Witterung findet der Unterricht als Skiunterricht statt. Es gilt für diese Zeit ein gesonderter Stundenplan. Da es an unserer Schule keine Skier zum Ausleihen gibt, sollten Sie eventuell Skibörsen zum kostengünstigen Kauf von Langlaufskiern nutzen.
Auch in diesem Schuljahr können wir ihrem Kind Ganztagsangebote unterbreiten. Die Angebote ermöglichen einerseits eine gezielte Förderung der Kinder, außerdem erhalten die Kinder die Möglichkeit, in ihrer Freizeit Interessantes zu entdecken und zu erleben. Allerdings ist es nicht möglich allen Wünschen zu entsprechen. Mitunter kann es zu Überschneidungen von Unterricht und Ganztagsangeboten kommen.
Klasse |
Elternsprecher |
Stellvertreter |
1 |
Frau Klein, Luisa |
Frau Heimpold, Nicole |
2 |
Frau Löhnert, Nicole |
Frau Hanke, Janette |
3 |
Frau Schoß, Claudia |
Frau Viertel, Eva |
4 |
Frau Wagner, Vivien |
Frau Schott, Carmen |
Schulelternsprecherin: Frau Schoß, Claudia
stellvertretende Schulelternsprecherin: Frau Wagner, Vivien
Wir danken allen Elternvertretern für ihre Bereitschaft.
Während der Schulzeit ist die Benutzung von Handy, Smartwatch und anderen Kommunikationsgeräten untersagt. Die Geräte sind ausgeschaltet und bleiben im Ranzen. Die Schule übernimmt keine Haftung.
Bitte informieren Sie uns über wichtige Veränderungen, z.B. Telefonnummer, Adresse,…
Grundschule Schlettau Beutengraben 1 09487 Schlettau |
Tel.: 03733 608524 Fax: 03733 608525 E- Mail: gs.schlett.schlettau@web.de |
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Homepage: www.grundschule-schlettau.de Passwort für den elterngeschützten Bereich: gsschlettau |
Sie finden unsere Schule auch als „Schulportrait“ im Internet unter
Ines Rudolph Kathleen Sehmisch
geschäftsführende Schulleiterin Schulleiterin ab Dezember 2020
bis Dezember 2020